Weitergabe des EGVP-Softwarezertifikats - Workshop Software GmbH

Weitergabe des EGVP-Softwarezertifikats

In einigen Bundesländern muss das EGVP-Softwarezertifikat (p12-Datei) an den Vertreter und/oder das jeweilige Amtsgericht übertragen werden. Wir unterstützen Sie bei den dafür notwendigen Schritten.

 

Leistung
  • Erstellung eines neuen Softwarezertifikats im EGVP-Client (optional)
  • Speicherung des Zertifikats auf einem Stick oder Übersendung per EGVP-Client
Preis 20 EUR zzgl. MwSt.
gegebenenfalls