Die notwendigen Schritte zur Einrichtung des ERV außerhalb des GV Büro System sind leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Für das Bundesland Bayern liegen uns Informationen des IT-Servicezentrum d. bayer. Justiz mit Stand vom 5. Dezember 2017 und 22. Dezember 2017 vor.
Wir unterstützen Sie mit dieser Serviceleistung bei den Schritten, die Sie auf Grundlage dieser Infomationen durchführen müssen.
Sollten Ihnen neuere Unterlagen vorliegen, bitten wir Sie uns diese spätestens zu Beginn der Fernwartung zur Verfügung zu stellen.
Leistung |
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Preis | nach Aufwand (30 EUR zzgl. MwSt. / 15 Minuten) |