Mit dieser neuen Programmfunktion können Sie eine eventuell erforderliche Vorablieferung von Gebührenanteilen schnell und einfach vornehmen. In dem angezeigten Assistenten sind die erforderlichen Daten bereits eingetragen, die Gerichtsadresse ist die im Menü abgegebene Gerichtsadresse, der zu überweisende Betrag wird automatisch vom Programm ermittelt.
Wenn Sie die Checkbox Ersatzbeleg drucken mit einem Häkchen versehen, wird ein Ersatzbeleg zu der Überweisung auf dem Standarddrucker erzeugt. Klicken Sie auf den Button , wird eine Überweisung mit den angegebenen Daten erstellt.
Der mit einer Vorablieferung an die Gerichtskasse überwiesene Betrag wird im im Feld Belege über Vorablieferung nach § 75 GVO angezeigt.
Anwender, welche den Desktop eingeschaltet haben, sehen sofort nach Überschreitung des für eine Vorablieferung gültigen Mindestbetrages an Gebühren einen Hinweis auf die Möglichkeit einer Vorablieferung:
Die Zeile, in der die aktuelle Summe der Gebühren (SP5) angezeigt wird, bekommt eine andere Hintergrundfarbe. Klicken Sie auf diese Zeile, wird der oben abgebildete Assistent zur Vorablieferung angezeigt.