Mit der Einführung der Niedersächsischen Vollstreckungsvergütungsverordnung vom 14. Dezember 2017 ändert sich auch der Monatsabschluss des KBII in Niedersachsen.
Bitte nehmen Sie keine Änderungen im Menü
vor.Die neuen Zahlen werden Ihnen durch Aufruf des Menüs
angezeigt. Ein 3-seitiger Assistent unterstützt Sie bei evtl. notwendigen Anpassungen.Nachfolgend werden die drei Seiten des Assistenten beschrieben. Zum besseren Verständnis haben wir auch ein Video beigefügt.
Grunddaten
Wählen Sie auf der ersten Seite aus, um welchen Monat es sich handelt. Hier finden Sie auch die Bemessungsgrenzen und Ihre Anteile die Sie aus den Einnahmen an Gebühren und Dokumentenpauschale behalten dürfen.
Sollten Sie nicht Vollzeitbeschäftigt oder nicht voll dienstfähig sein, so ändern Sie bitte nicht die Bemessungsgrenzen. Geben Sie den Anteil der reduzierten Arbeitszeit in das dafür vorgesehene Eingabefeld ein.
Im Beispiel handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit um 25% reduzierter Arbeitszeit. Das Programm errechnet aus diesen Angaben die zu verwendenden Bemessungsgrenzen nach § 1 Absatz 3 der NVVergVO.
Einstellungen
Auf der zweiten Seite treffen Sie Ihre Auswahl bzgl. des Datum und Ihres Druckers sowie weitere Einstellungen.
Fertigstellen
Die dritte Seite zeigt Ihnen die Berechnung vorab. Über
können Sie sich ebenfalls die Abrechnung ansehen.Wenn Sie Teilzeit arbeiten oder nur begrenzt dienstfähig sind, zeigt Ihnen das Programm hier an, dass die Bemessungsgrenzen neu berechnet wurden.
Mit
schließen Sie den Monatsabschluss ab.Weitere Besonderheiten durch die Umstellung
- Mit dem Monatsabschluss Dezember wird automatisch auch der Jahresabschluss des KBII vorgenommen. Sie brauchen diesen daher nicht mehr separat anwählen.
- Im Kassensturz wurde die Dokumentenpauschale mit berücksichtigt. Dies hat somit folgende Veränderungen ausgelöst:
- Im Sollbestand wurde die Spalte NOCH NICHT ABGELIEFERTE BETRÄGE AUS SPALTE 7 mit aufgenommen.
- EINZ. DRI (5a/c) wurde ebenfalls in den Sollbestand aufgenommen (vorher nur 5a/b)