Seriendruck ZU § 840 - Workshop Software GmbH

Seriendruck ZU § 840

Der Seriendruck für eine ZU nach § 840 wird durch einen Assistenten erledigt.

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Auf der ersten Seite des Assistenten können Sie verschiedene Einstellungen treffen. Zunächst wählen Sie bitte den gewünschten Jahrgang, Voreinstellung ist das aktuelle Jahr. Wenn Sie die Option Drittschuldner wie in der ersten gewählten Akte mit einem Häkchen versehen, wird sichergestellt, dass später beim Drucken der ZU's nur Akten berücksichtigt werden, in denen der Drittschuldner dem der ersten gewählten Akte entspricht. Dies ist sinnvoll, wenn Sie z.B. eine große Anzahl ZU's an das Finanzamt zustellen müssen, die DR-Sachen aber nicht in Reihenfolge gespeichert sind. Des weiteren kann die Übergabeperson eingetragen werden (Massen-Zustellungen an das Finanzamt !).

Zusätzlich zu der ZU können Post-ZU's gedruckt werden, wobei hier noch die Möglichkeit besteht, die Post-ZU's nicht sofort auszudrucken, sondern sie in den Formularspeicher abzulegen. Die Einstellungen werden selbstverständlich gespeichert, so dass sie bei der nächsten Verwendung nicht wieder neu eingegeben werden müssen.

Mit F10 gelangen Sie zur nächsten Seite, alternativ dazu klicken Sie bitte den Button Weiter.

Auf der zweiten Seite können Sie verschiedene Druckoptionen einstellen:

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Zunächst wählen Sie die DR-Nummern aus, zu denen eine ZU gedruckt werden soll, anschließend wählen Sie einen Drucker und den zu verwendenden Druckerschacht aus. Geben Sie das Datum der Zustellung sowie die Uhrzeit ein.

Bei einer Massen-Zustellung z.B. an das Finanzamt wird der Empfänger der ZU's die Entgegennahme nicht einzeln mit seiner Unterschrift quittieren wollen. Aus diesem Grund kann der Passus "D. Angetroffene verzichtete auf die Unterzeichnung" auf jede ZU gedruckt werden. Dazu muss nur die entsprechende Option mit einem Häkchen versehen werden.

Wählen Sie aus, welche Seiten der ZU gedruckt werden sollen, sie besteht im Normalfall aus 3 Seiten (1 Original, 2 beglaubigte Abschriften). Wenn Sie den Passus für die schriftliche Beantwortung ebenfalls auf die ZU drucken möchten, markieren Sie die entsprechende Option mit einem Häkchen. Ebenso können Sie verhindern, dass der Passus "nebst einer beglaubigten Abschrift" auf der ZU gedruckt wird.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Postübergabe-Vermerk unten links auf der ZU nicht zu drucken. Dazu versehen Sie bitte die Option "Ohne Postübergabevermerk drucken" mit einem Häkchen.

Anmerkung: Die hier getroffenen Einstellungen gelten für alle zu druckenden ZU's !