Inhaltsverzeichnis
Im Rahmen der Neufassung der ZPO sind folgende Fremdauskünfte für Gerichtsvollzieher aus dem Datenbestand der Deutschen Rentenversicherung (Februar 2014) und ab dem 12. Mai 2014 des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ermöglicht worden:
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Im Rahmen der Neufassung der ZPO sind folgende Fremdauskünfte für Gerichtsvollzieher aus dem Datenbestand der Deutschen Rentenversicherung (Februar 2014) und ab dem 12. Mai 2014 des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ermöglicht worden: