Mitteilung in Zivilsachen (MiZi) - Workshop Software GmbH

Mitteilung in Zivilsachen (MiZi)

Die am 1. Juni 1998 in Kraft getretene Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. August 2012, gültig ab 01.10.2014, hat uns veranlasst, den Ablauf der Übermittlung einer VA bzw. der Eintragungsanordnung mit einer zusätzlichen Seite zu ergänzen.

Sie finden die neue Seite des Assistenten zur MiZi-Mitteilung nun als 4. Seite des Assistenten zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis:

mizi mitteilung 001

Verfahrensablauf

Sofern Sie eine MiZi-Mitteilung erstellen müssen, wählen Sie bitte auf dieser Seite den entsprechenden Grund an.

Über die Versandart können Sie bestimmen, wie später der Ausdruck erfolgen soll. Einige Bundesländer bieten die Möglichkeit an, diese Nachricht direkt per EGVP zu übersenden. Sollte dies für Ihr Bundesland zutreffen, geben Sie im Feld E-Mail /Safe-ID die entsprechende Safe-ID Ihres ZenVG mit ein.

Erst nach erfolgter positiver Rückmeldung über die Einlieferung bzw. Eintragung in das Schuldnerverzeichnis wird die Mitteilung erzeugt!

Haben Sie die Schaltereinstellung im Menü ExtrasOptionen Sachaufklärung im Bereich Aktenvermerk Automatik so eingestellt, dass der Aktenvermerk automatisch als nur PDF in Akte oder drucken + PDF in Akte erzeugt wird, so wird auch die MiZi automatisch erzeugt und gedruckt und der Aktenvermerk automatisch mit dem Hinweis "MIZI wurde erstellt (per EGVP bereit gestellt)" ergänzt.

Sollte Sie die Schaltereinstellung auf keine Automatik stehen haben, so müssen Sie in der Liste der EGVP Nachrichten manuell auf den Button Aktenvermerk klicken, um diese zu erstellen und zu drucken.

Muster einer MiZi - Nachricht:

mizi-mitteilung-002

Muster eines Aktenvermerks mit MiZi Angaben (in diesem Beispiel eine Übermittlung per EGVP):

mizi-mitteilung-003

Sie können die MiZi-Mitteilung auch außerhalb des Assistenten mit einer Nachricht erzeugen. Bitte benutzen Sie hierzu das Textkürzel „MIZI".