Informationen zu SEPA im GV Büro System - Workshop Software GmbH

Informationen zu SEPA im GV Büro System

Ab dem 01.08.2014 wird in vielen Ländern in Europa der SEPA-Zahlungsverkehr zur Pflicht.

Die wichtigste Änderung

Anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl sind künftig bei Überweisungen und Lastschriften IBAN und BIC anzugeben.

Die Gerichtsvollzieher-Software der Workshop Software GmbH ist bereits seit Mitte 2013 SEPA-fähig und bereit, den Zahlungsverkehr nach den neuen Vorschriften abzuwickeln.

Zusätzliche Eingabehilfen und Nachrichten haben wir für Sie programmiert. Diese möchten wir nachfolgend vorstellen:

Erfassung von IBAN / BIC im Dienstregister

SEPA001Die Eingabe von IBAN und BIC lässt sich einfach erledigen: Wenn die IBAN nicht bekannt ist, gibt man im Feld "Konto/IBAN" ein "DE", gefolgt von einem Leerzeichen, daran anschließend die 8-stellige BLZ gefolgt von einem Leerzeichen, und dann die Kontonummer ein.

SEPA002Beim Verlassen des Eingabefeldes errechnet das Programm daraus die korrekte IBAN und sucht den passenden BIC für das entsprechende Eingabefeld.

 

Wechseln zwischen Kontonummer/BLZ und IBAN/BIC Daten

Sollten Sie innerhalb einer bestehende Akte auf das Wechselsymbol klicken, so werden die Daten aus der Datenbank berechnet. Gleichzeitig können Sie wieder zur Kontonummer zurück wechseln.

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Hinweis zum Format der Kontonummern

Kontonummern der Großbanken entsprechen der jeweiligen Kundennummer. Für die einzelnen Unterkonten werden jeweils die Ziffernfolgen 00 bis 99 angehängt. Das 1. Giro-Konto mit der Unterkonto-Nummer 00 konnte in der Vergangenheit auch ohne 00 angegeben werden.
Die Kundennummern waren immer 6 bis maximal 8 stellig. Daher geht das Programm im Falle einer 7-stelligen Kontonummer davon aus, dass es sich um das 1. Girokonto handelt. Geben Sie deshalb die führenden Nullen bei der Kontonummer mit ein!

 

Stammdaten

Bitte erfassen Sie über das Menü StammdatenAnwenderstamm Ihre Daten in den dazu gehörigen Feldern. Automatiken unterstützen Sie bei der Erfassung von Ihren BIC / IBAN Daten. Individuelle Änderungen können hier vorgenommen werden und werden so bei der Ausgabe übernommen.

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Datenbank

Die Gerichtsvollzieher-Software nutzt die Datenbank der Deutschen Bundesbank zur Ermittlung der IBAN und BIC Daten.

Diese können Sie ebenfalls online über die Suchfunktion der Bundesbank ermitteln.

Sollten Ihnen Gläubiger bzw. dessen Vertreter andere Daten mitteilen, wie es z.B. bei ARD&ZDF und Deutschlandradio passiert, so können Sie diese Daten selbstverständlich verändern bzw. per Hand erfassen.

Sind diese Daten einmal der Partei zugeordnet, kann in anderen Akten selbstverständlich mit der Funktionstaste F3 bzw. F6 darauf zugegriffen werden.

Zahlungsverkehr

Bei der Ausgabe im Zahlungsverkehr wird ein interner Abgleich zwischen den erfassten Daten und der Datenbank der Deutschen Bundesbank vorgenommen. Hier kann es zu einem Hinweisfenster kommen, dass Unterschiede bestehen. Bitte prüfen Sie daher noch einmal die erfassten Daten. Nach erfolgreicher Bestätigung dieser Meldung wird die Datei dann mit den erfassten Daten erstellt.

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Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Newsletter 09/2013.

Begriffe

Gläubiger-ID

Die Gläubiger-ID ist eine eindeutige Kennung, die es ermöglichen soll, Sie als Lastschrifteinreicher einer SEPA-Lastschrift zu identifizieren. Die Gläubiger-ID erhalten Sie kostenlos von der Deutschen Bundesbank nach formloser Beantragung, ausschließlich im Internet unter: www.bundesbank.de.

Mandatsreferenz 

Die Mandatsreferenz-Nummer ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient in Kombination mit der Gläubiger-ID (ohne die in dieser Nummer enthaltene Geschäftsbereichskennung) der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Eine Mandatsreferenznummer sollte immer nur einmal vergeben werden, da die Geschäftsbereichskennung der Gläubiger-Identifikationsnummer nicht als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden kann.

Im Gerichtsvollzieher-Programm wird diese Aufgabe durch Konvertierung der bestehenden Adressdatenbank automatisch vorgenommen. Neue Gläubiger bzw. Vertreter erhalten die Mandatsreferenz-Nummer automatisch bei Speicherung der Akte.

Diese Daten können von Ihnen nicht verändert werden. Sie werden im Programm nur optisch angezeigt.

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SEPA Basislastschrift bzw. SEPA Firmenlastschrift

Im Rahmen der Entgegennahme der Mandatsbestätigung ist zu prüfen, ob der Zahlungspflichtige als Privatperson oder als Unternehmer (Nicht Verbraucher) handelt. Die Definitionen für Verbraucher bzw. Nicht Verbraucher sind in den BGB §§ 13 und 14 beschrieben.

Unternehmen können sowohl die SEPA Firmenlastschrift als auch die SEPA Basislastschrift nutzen. Die Gerichtsvollzieher-Software unterstützt die Basislastschrift.

Nachrichten

Mit dem Update veröffentlichen wir drei neue Nachrichtentexte

Sepaein = Einholen von BIC/IBAN Daten des Kostenschuldners

Dieser Text dient zur Einholung von BIC und IBAN Daten des Kostenschuldners, sofern dies nicht im Auftrag vermerkt ist.

Sepawech = SEPA Wechselmitteilung

Dieser Text dient zur Mitteilung, dass Sie nun am SEPA Verfahren teilnehmen und die Kosten vom Bankkonto unter Angaben von BIC / IBAN und der Mandatsreferenz und Ihrer persönlichen Gläubiger ID abbuchen werden.

ßsepa = SEPA–Basislastschrift (Core)–Mandat

Dieser Zettel (NachrichtenZettel) dient dazu, sich die Genehmigung einzuholen, die Kosten per Lastschrift einzuziehen. Dies kann sowohl für die First als auch für die Recurrent Lastschrift verwendet werden. Die Auswahl kann entsprechend angekreuzt werden.

Briefbogen mit SEPA Daten

Sofern Sie die SEPA-Daten noch nicht in Ihrem Briefbogen eingepflegt haben, möchten wir Sie auf unsere Dokumentation verweisen. Hier finden Sie neben der schriftlichen Anleitung auch ein Video, das zeigt, wie die SEPA-Daten dem Briefkopf hinzugefügt werden.

Neue Variablen für Nachrichtentexte

«AKTE.MANDANTID»

Mandanten-ID des Kostenschuldners (siehe Stichpunkt: Mandatsreferenz)

«ANWENDER.GLAEUBIGERID»

Ihre persönliche Gläubiger-ID für SEPA-Lastschriften. Sie wird bei der Bundesbank beantragt.

Protokolle

Die bestehenden Protokolle können Sie auf Ihre persönlichen BIC / IBAN-Daten umstellen. Wechseln Sie dazu in das Menü ExtrasOptionen auf die Registerkarte Allgemein

Aktivieren Sie hier den Schalter IBAN und BIC auf dem Protokoll drucken.

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Beachten Sie bitte, dass nur die Blankoprotokolle (Formulare / Protokolldruck) unterstützt werden!

Spezifikation der Datenformate (XML)

Im Februar 2012 verabschiedete der Europäische Gesetzgeber die "Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen und geschäftlichen Anforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro", unter anderem unter Verwendung der ISO20022-Nachrichtenstandards.
Die Gerichtsvollzieher Software setzt die Spezifikation der Datenformate Version 2.7 vom 25.3.2013, gültig ab 4. November 2013, ein. Natürlich werden die Definitionen der Datenformate stets nach Erscheinen aktualisiert.
(Stand Dezember 2013)

SEPA Lastschriften

Für die SEPA-Lastschrift gibt es unterschiedliche Verfahren:

SEPA-Basislastschrift

Die SEPA Basis-Lastschrift ersetzt die bestehende Einzugsermächtigung. Neu ist, dass eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer neben der Mandats-Referenznummer angegeben werden muss.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel nach 1 Geschäftstag + Bearbeitungszeit der Inkassostelle. Genauere Informationen hierzu kann Ihnen Ihr Bankinstitut geben!

Express-Lastschrift

Durch die Einführung der Euro-Express-Lastschrift als zusätzliche Variante der SEPA-Basislastschrift verkürzt sich für innerdeutsche Lastschrifteinzüge die Vorlauffrist auf 2 Arbeitstage, sowohl bei Erst- wie auch bei Folge-Lastschriften. Die Einführung der Euro-Express-Lastschrift bietet Ihnen eine zeitnahe Gutschrift des Lastschriftbetrages auch bei Erstlastschriften.

Jedoch unterliegt diese Form der Lastschrift auch bestimmten Voraussetzungen! Daher ist diese bei der Hausbank individuell zu beantragen. Lassen Sie sich hier ausführlich sowohl die Bedingungen als auch die Bedienung / Arbeitsschritte erläutern!

Zurzeit unterstützt das GV Büro System nur die SEPA Basislastschrift, da bei wiederkehrenden Mandaten in der Regel die Gutschrift auch nach zwei Banktagen erfolgt.

First bzw. Recurrent Lastschrift

Über den sogenannten Transaktionstyp wird unterschieden, ob das Mandat nur einmal, d.h. für genau die erste SEPA-Lastschrift (First) oder wiederkehrend (Recurrent) verwendet werden darf.

Diese Unterscheidung hat später Auswirkung auf die Buchung auf Ihrem Dienstkonto!

Sofern Sie für einen Kostenschuldner das erste Mal eine Lastschrift erstellen, wird diese als First-Lastschrift behandelt. Die Gutschrift erfolgt in der Regel nach sechs* Banktagen.

Sollte der Kostenschuldner in weiteren Akten auftreten und mit einer Lastschrift versehen werden, so wird diese als Recurrent Lastschrift angesehen. Die Gutschrift erfolgt in der Regel nach drei* Banktagen.

* Die genauen Fristen hängen von Ihrem Geldinstitut ab. Bitte fragen Sie dort nach Ihren gültigen Fristen!

Die Daten werden zu dem jeweiligen Kostenschuldner in den Stammadressen gespeichert.

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Ablauf von SEPA Lastschriften

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Download der Dokumentation

Diese Dokumentation steht wie gewohnt auch als PDF-Datei zur Verfürung.

SEPA im GV Büro System