Leider erreichte uns erst heute eine Mitteilung der Verfahrenspflegestelle des Vollstreckungsportals, dass die Software Governikus aufgrund eines Beschlusses der BLK-AG IT-Standards vorzeitig geändert wurde. Hier die Meldung im Wortlaut:
hiermit möchte ich Sie vorsorglich darüber informieren, dass die Firma Governikus KG mit dem Release 3.7.7.0 eine wichtige Änderung im Hinblick auf Dateinamen von Anhängen, wie z. B. bei der Einlieferung von Vermögensauskünften umgesetzt hat. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der BLK-AG IT-Standards.
Es handelt sich dabei um folgende Änderung:
„Die Länge von Dateinamen soll auf 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen beschränkt werden.
In Dateinamen dürfen nur noch alle Buchstaben des deutschen Alphabetes bis auf die Umlaute ä, ö, ü und ß genutzt werden. Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen Unterstrich und Minus genutzt werden. Punkte sind nur als Trenner zwischen Dateiname und Dateinamenserweiterung zulässig. Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden. (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7).“
Ein entsprechender Hinweis ist auch auf der Internetseite der Firma Governikus KG eingestellt.
Leider wurden die Hersteller der GV-Fachanwendungen hierüber nicht informiert. Wir werden die nötigen Anpassungen nun so schnell wie möglich umsetzen und bitten um Ihre Geduld. Anfang nächster Woche werden wir ein Update hierzu ausliefern.
Ein weiteres Problem besteht derzeit mit dem BZSt bei Anwendern, die noch Windows 7 einsetzen. Anwender erhalten beim Aufruf der BZSt-Seite folgende Warnung:
Aktivieren Sie TLS 1.0, TLS 1.1 und TLS 1.2 in den erweiterten Einstellungen, und versuchen Sie noch einmal, eine Verbindung mit https://www.elster.de herzustellen. Sollte der Fehler weiterhin auftreten, verwendet diese Website möglicherweise ein nicht unterstütztes Protokoll oder eine nicht unterstützte Verschlüsselungssammlung wie RC4 (Link zu den Details), die als unsicher angesehen werden. Wenden Sie sich an den Websiteadministrator.
Nach Rücksprache mit dem BZST heute Morgen, wurde mir bestätigt, dass dieses Problem nur in diesem Zusammenhang auftritt. Bei Kunden mit Windows 10 gibt es keine Problem. Das BZST hat seinen technischen Support schon informiert und bittet um Verständnis, bis dort eine Lösung gefunden wird.
Dieses Problem liegt nicht in der GV-Software begründet, sondern im BZSt-Portal. Die Behörde ist darüber informiert und arbeitet an einer Lösung. Leider können wir hier softwareseitig keine Lösung anbieten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.