Bundesland Bremen: Zusammenführung von DRI und DRII - Workshop Software GmbH

Bundesland Bremen: Zusammenführung von DRI und DRII

17. Dezember 2025

Wichtige Informationen zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung in Bremen: Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung (Az. 2344/001 vom 1. Dezember 2025).


Was ändert sich rechtlich? Ab dem 1. Januar 2026 wird das Dienstregister I (DR I) in der Freien Hansestadt Bremen nicht mehr geführt. Stattdessen wird auf ein einheitliches Dienstregister umgestellt.

Wie unterstützt Sie die Software dabei? Damit dieser Übergang für Sie so reibungslos wie möglich verläuft, bietet Ihnen das Gerichtsvollzieher-Programm ab der Version 3.3.1612 eine hilfreiche neue Funktion: Sie können alle offenen Zustellungen (Akten ohne verzeichneten Geldeingang) automatisch in das neue Dienstregister 2026 übernehmen. Der technische Ablauf ähnelt dabei stark der Funktion „Vortragen gemäß 6-Wochenfrist“, die Ihnen sicher bereits vertraut ist.


Anleitung zur Umstellung 

Bitte führen Sie die Übertragung erst durch, wenn Sie das Dienstregister I tatsächlich abschließen möchten. Wir bitten Sie, dabei folgende Schritte genau einzuhalten:

  • Datensicherung erstellen: Bitte fertigen Sie zu Ihrer Sicherheit unbedingt vorher eine Datensicherung an.
  • Funktion aufrufen: Gehen Sie im Menü auf REGISTER und dann auf DIENSTREGISTER I.
  • Übertragung starten: Wählen Sie dort die Funktion DRI 2025 in DRII 2026 ÜBERTRAGEN aus. 

Alle wesentlichen Details zu den Änderungen haben wir für Sie in dem beigefügten Dokument Start in eine neue Phase ohne Dienstregister I.PDF zusammengefasst.

Zusätzlich bieten wir am 18. Dezember 2025 eine Schulung per Videokonferenz an. Dort werden wir Ihnen den praktischen Ablauf und die Arbeitsschritte live demonstrieren. Keine Anmeldung nötig: Sie können sich einfach zum Termin dazuschalten. Unsere Anwender in Bremen haben einen Einladungs-Link per Email erhalten.