Sehr geehrte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Bremen,
aufgrund des Beitritts Ihres Bundeslandes zur länderübergreifenden Arbeitsgruppe "Gerichtsvollzieherprogramme" greifen nun auch die dort festgestellten Regelungen und Verfahren für Anwender aus diesen Ländern.
Dies beinhaltet die Vorschrift, dass der Zugang zum GV-Programm über die Verwendung eines im Programm erstellten Kürzels nicht mehr erlaubt ist.
Der Zugang zum Programm ist nur über die 8-stellige Kennung möglich. Diese darf nicht zur Erleichterung der Eingabe durch ein Kürzel ersetzt werden.
Sollten Sie bisher ein Kürzel verwendet haben, so können Sie sich die 8-stellige Kennung aus der Kürzeltabelle notieren, indem Sie im Programm den Menüpunkt
aufrufen.