Wir haben in den Reihen der Justiz für genügend Aufruhr gesorgt, sodass damit zu rechnen ist, dass in absehbarer Zukunft eine Klärung zur automatischen Nutzung des Vollstreckungsportals erfolgen wird.
Zwischenzeitlich haben wir das Problem analysieren können und sind aktuell dabei, ein Update des GV-Programms vorzubereiten, mit dem dann die automatische Abfrage wieder zuverlässig funktionieren wird.
Das Problem besteht darin, das die Server des Vollstreckungsportals offensichlich unterschiedliche Programmversionen für die Abfrage verwenden. Je nachdem, auf welchem Server ihre Internet-Anfrage ankommt, kann die Abfrage zur Zeit funktionieren oder eben nicht.
Wir werden das Korrekturupdate als Update 1173 veröffentlichen, sodass der Updatemechanismus des GV-Programms Sie davon in Kenntnis setzt, wenn dieses Update auf unserem Server zur Verfügung steht. Falls Sie den entsprechenden Mechanismus noch nicht nutzen, hier noch einmal der Hinweis:
Unter "?/Service-Programm-Updates" stellen Sie je nach Ihrem Wunsch ein "Einmal täglich auf Updates prüfen" oder "Bei jedem Programmstart auf Updates prüfen". Bei diesem Vorgang wird auch immer geprüft, ob eine Mitteilung von uns für Sie vorliegt.