Aus aktuellem Anlass hier noch einmal eine Erläuterung zum Status "Prüffall aufgetreten" der DRV.
Wie bereits im September 2014 (Rückmeldungen der DRV) mitgeteilt, sollten Sie folgendes beachten:
Was bedeutet "Prüffall aufgetreten"?
Die Software auf dem Server der DRV kann die Anfrage nicht automatisch bearbeiten, sondern hat die Anfrage an einen Mitarbeiter weitergeleitet. Dieser sucht die angefragte Person dann beizeiten selber in der Datenbank. Für diese Mitteilung fallen noch keine Kosten an. Sie erhalten später eine weitere Nachricht.
"Prüffall aufgetreten" heißt also "Bitte warten".
Löschen Sie bis zum Erhalt der angefragten Informationen auf keinen Fall die Nachricht mit dem Status "Prüffall aufgetreten" aus der "Liste der EGVP-Nachrichten" im GV Büro System!
Eine Verbindung mit einer später eintreffenden Antwort ist dann nicht mehr möglich. Alle nachfolgenden Funktionen, die Sie im Normalfall gewohnt sind, werden dann nicht mehr ausgeführt. Dazu zählt unter Anderem der aufbereitete Ausdruck der Daten und die Überweisung der angefallenen Kosten. Oftmals hat dies zu Mahnungen der DRV über die 10,20 EUR geführt!
Die komplette Dokumentation finden Sie im Beitrag Anfragen an die Deutsche Rentenversicherung.
Unseren Hinweis über den Leittfaden für Fremdauskünfte finden Sie im Beitrag Neuer Leitfaden für Fremdauskünfte 2016.